Beratung zu Reisen mit Haustieren

Neue Tollwut-Verordnung – Tollwut-Impfplicht gilt jetzt auch für Hundewelpen

Aus der Pressemitteilung Nr.338 vom 30.12.14 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL):

„Seit 29.12.2014 dürfen Hundewelpen nur noch nach Deutschland einreisen, wenn sie einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben.
Bis zu diesem Zeitpunkt musste der Nachweis über eine wirksame Tollwut-Schutzimpfung nur für Hundewelpen vorliegen, die zu Handelszwecken transportiert wurden. Mit der neuen Verordnung gilt seit dem 29.12.2014 für private Transporte von Hundewelpen dieselbe Regelung für gewerbliche. Hintergrund dafür sind Berichte, der Kontrollbehörden, nach denen in der Vergangenheit wiederholt Handelstiere als Heimtiere deklariert und unter den erleichterten Bedingungen des privaten Reiseverkehrs transportiert wurden.
Zum Zeitpunkt der Impfung müssen die Welpen mindestens zwölf Wochen alt sein, der Impfschutz wird 21 Tage nach dem Impftermin wirksam. Erst danach dürfen Hundewelpen frühestens nach Deutschland transportiert werden. Bei privaten Tiertransporten reicht die Dokumentation der Impfung im Heimtierpass aus, bei gewerblichen muss zusätzlich ein Gesundheitszeugnis vorliegen. Die neuen Regelungen gelten ebenfalls für Katzen und Frettchen. Sie betreffen den Transport aus anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten nach oder durch Deutschland.“

 

Was bedeutet das, wenn Sie einen Welpen erwerben wollen, der aus dem Ausland stammt?
Wenn Sie einen Welpen kaufen oder erwerben möchten, sollten Sie genau erfragen, woher das Tier kommt und sich die Dokumente des Tieres vorlegen lassen. Ein Welpe, der im Ausland geboren wurde, muss zum Zeitpunkt des Verkaufs mindestens 15 Wochen alt, eindeutig mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und einen blauen EU-Impfausweis besitzen. Darin muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein, die im Alter von mind. 12 Wochen und frühestens 21 Tage vor Einreise nach Deutschland durchgeführt wurde. Sollte Ihnen ein Welpenverkäufer nicht alle benötigten Dokumente vorlegen können, sollten Sie vom Kauf eines solchen Welpen unbedingt absehen.
Auch wenn Sie selbst einen Welpen aus dem Ausland mit nach Deutschland bringen möchten, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass alle benötigten Papiere vorhanden sind und der Welpe das geforderte Alter für die Einreise hat. Denn alle Welpen, deren Dokumente unvollständig sind oder die jünger als 15 Wochen alt sind, halten sich nach der aktuellen Tollwutverordnung illegal in Deutschland auf und es droht ihnen eine Beschlagnahmung mit anschließender Quarantäne durch das Veterinäramt.